Projektgebiete

Landschaftspflegerische Maßnahmen, die dem Erhalt von Lebensräumen sowie den Tier-und Pflanzenarten dienen, können über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) finanziell gefördert werden. Vorraussetzung dafür ist, dass die Flächen in einem Schutzgebiet liegen, ein gesetzlich geschützter Biotoptyp gepflegt werden soll oder eine geschützte Art betroffen ist. Aber auch in landwirtschaftlich intensiver genutzten Landschaften sind Rückzugsräume und sogenannte Trittsteinbiotope zum Erhalt von Arten notwendig.

Im Landkreis Lörrach sind (Streu)Obst- und Magerwiesen sowie das Feuchtgrünland und die dort vorkommenden Arten von starkem Rückgang betroffen. Es wurden daher zwei Projektgebiete ausgewiesen, die den Erhalt und die Entwicklung dieser Lebensräume und ihrer Arten zum Ziel haben.

 

Die Projektgebiete ersetzen die Schutzgebietskulisse, welche in den landwirtschaftlich intensiver genutzten Regionen meist fehlt. Dies ermöglicht eine gezielte, artenbezogene finanzielle Förderung der oft pflegeintensiven Flächen und dient dem Erhalt der im Landkreis Lörrach vorkommenden seltenen Arten und Lebensräume.

 

Weitere Information sind unter dem jeweiligen Projektgebiet zu finden.