Rheinfelden-Schwörstadt
Vorstellung erster Zwischenergebnisse (Schwerpunkt Minseln bzw. Dossenbach)
Fr, 14. Februar, 19:00 Uhr, Ortsverwaltung Dossenbach (Herweghstraße 10)
Mo, 24. Februar, 19:30 Uhr, Ortsverwaltung Minseln (Wiesentalstraße 48)
Lörrach
Auftaktveranstaltung
Di, 11. Februar, 19:00 Uhr, Hebelsaal (Dreiländermuseum, Basler Straße 143, Lörrach)
Weil am Rhein
Auftaktveranstaltung
Di, 11. März, 19:00 Uhr, Rathaus Weil am Rhein
Ziel der Biotopverbundplanungen ist es, flächenscharfe Maßnahmen zu entwickeln, um die Lebensräume von bedrohten Tierarten besser miteinander zu verbinden. Dies betrifft auch private landwirtschaftlichen Flächen. Die Landwirtschaft ist deshalb ein wichtiger Partner für die Verbesserung des Biotopverbunds. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen ist jedoch freiwillig. In der Regel werden vor allem Flächen in Betracht gezogen, die aus verschiedenen Gründen für die Landwirtschaft weniger wirtschaftlich sind. Die Umsetzung von Biotopverbundmaßnahmen kann dort eine Einkommensergänzung für Landwirte sein. Die Biotopverbundplanungen werden von den jeweiligen Städten oder Gemeinden in Auftrag gegeben und eng vom LEV begleitet. Rückfragen gerne an Vivien von Königslöw (07621/410-4504 oder vivien.vonkoenigsloew@lev-landkreis-loerrach.de).
Hintergrund
Im Jahr 2022 wurde im Rahmen der Offenlandbiotopkartierung eine detaillierte Erfassung und Bewertung der FFH-Lebensraumtypen „Flachlandmähwiese“ und „Bergmähwiese“ im Kleinen Wiesental durchgeführt. Ziel dieser Kartierung war es, den Zustand und die Verbreitung dieser Biotope zu dokumentieren und deren Schutzstatus im Sinne der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) zu erhalten.
Da durch die Kartierung im Kleinen Wiesental viele FFH-Flächen neu hinzugekommen sind, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Sie eine FFH- Mähwiese besitzen oder bewirtschaften.
Was bedeutet das für Sie?
Die Ergebnisse der Kartierung geben Aufschluss über die ökologische Bedeutung dieser Flächen, die typischen Pflanzengesellschaften sowie deren Artenvielfalt. Entstanden sind diese besonderen Flächen durch eine entsprechende Bewirtschaftung. Das heißt, zum Erhalt dieser naturschutzfachlich wertvollen Flächen bedarf es auch weiterhin einer angepassten Bewirtschaftung.
Wie können Sie dabei unterstützt werden?
Da im Zuge der FFH- Mähwiesenbewirtschaftung immer wieder Fragen und Unklarheiten aufgetreten sind, bietet das Landratsamt Lörrach in Zusammenarbeit mit dem Landschaftserhaltungsverband einen Infotermin in Tegernau an. Hier sollen offene Fragen, Fördermöglichkeiten und Bewirtschaftungshinweise geklärt werden.
Wo kann ich die Ergebnisse der Kartierung einsehen?
Die erhobenen Daten können Sie online über den Daten- und Kartendienst der LUBW (UDO) einsehen. In FIONA sollte die Kartierung zum Antrag 2025 eingestellt sein.
Ihr Beitrag zum Naturschutz
Indem Sie die kartierten Flächen weiterhin angepasst bewirtschaften, leisten Sie einen wertvollen Beitrag zum Erhalt dieser einzigartigen Lebensräume.
Wann und wo findet der Infotermin statt?
Wann: 17.01.2025 um 14:00 Uhr
Wo: Gemeindehaus Tegernau, 79692 Kleines Wiesental
Zur besseren Planbarkeit und Vorbereitung bitten wir Sie, sich unter folgender E-Mail-Adresse anzumelden: anne.benning@lev-landkreis-loerrach.de.
Zwischen dem 23.und 27.12.2024 bleibt die Geschäftsstelle geschlossen.
Ab Montag den 30.12.2024 sind wir wieder für Sie erreichbar. Wir bedanken uns bei all unseren Partnern in der Landschaftspflege für die gute Zusammenarbeit und wünschen ein friedvolles Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Herzliche Einladung zur Informationsveranstaltung
"Biotopverbundplanung Vorderes Kandertal"
Samstag 09.11.2024, 10 Uhr
Mehrzweckhalle Binzen
Schulstraße 7
79589 Binzen
Wir freuen uns auf einen interessanten Austausch.
Der Japankäfers ist ein gefährlicher Schädling, als Raupen schädigen diese vor allem Wiesen- und Rasenflächen durch Wurzelfraß. Die erwachsenen Käfer fressen an Blättern, Blüten und Früchten von über 300 verschiedenen Pflanzenarten, darunter Zier-, Obst- und Kulturpflanzen. An den Pflanzen bleiben oft nur die Gerippe der Blätter zurück. Betroffen sind unter anderem Beeren, Obstbäume, Weinreben oder Mais, aber auch Rosen und Bäume wie Ahorn, Buche oder Eiche. Durch den Fraß werden die Pflanzen stark geschwächt oder sterben ab.
Für den Japankäfer gilt aktuell eine Meldepflicht.
Wenn Sie einen verdächtigen Käfer entdeckt haben, fangen und fotografieren Sie den Käfer. Melden Sie den Fund mit Fotos unter unter www.loerrach-landkreis.de/japankaefer
Dienstag, 24. September, 14:30 Uhr
Arbeitseinsatz in Schönenberg
Wer keine Lust auf Fitnessstudio hat und gerne mal selber erfahren will, was die Landwirte und Landwirtinnen in den Hängen des Schwarzwaldes leisten, ist herzlich zu einem Arbeitseinsatz in Schönenberg eingeladen. Gemeinsam mit Mitarbeitenden der Unteren Naturschutzbehörde und der Unteren Landwirtschaftsbehörde des Landkreises Lörrach sowie mit dem LEV Lörrach e.V. wollen wir GehölzJungwuchs aus einem Weidfeld zurückdrängen. Mit der Aktion können Lebensräume für Singvögel, wie Ringdrossel und Heidelerche erhalten werden und typische Offenlandarten der mageren Weidfelder, wie beispielsweise der Flügelginster, finden weiterhin geeignete Wuchsbedingungen vor. Das Engagement der Teilnehmenden wird mit einem kleinen Vesper und Wissenswertem rund um das Thema Weidfeld im Schwarzwald belohnt.
Anmeldung bis zum 22.09. an: amandine.tupin@ bund.net
Treffpunkt: 47°47‘53.5“N 7°52‘00.5“E,
Fahrgemeinschaften nach Anmeldung möglich
Werkzeug und Handschuhe wenn möglich mitbringen
Wo?
Wann?
Anreise:
ÖPNV:
Auto:
Letzberg, oberhalb Schönau, Koordinaten: 47°47'27.4"N 7°53'37.2"E
Samstag, 08.06.24 zwischen 11:00 und 16:30 Uhr
von der Haltestelle von Schönau, Zentrum gehts ca. 20 Minuten zu Fuß weiter
Parkmöglichkeit vorhanden.
Koordinaten: 47°47'27.4"N 7°53'37.2"E
Willkommen zum Tag des Streuobstes!
muss witterungsbedingt leider entfallen...
Wann? Freitag, 26. April 2024 ab 15:00 Uhr
Wo? Auf der Streuobstwiese oberhalb Bettinger Straße/Buchsweg (ausgeschildert) in Grenzach
Hochstämmige Obstbäume auf einer bunten Wiese – diese Kombi macht Streuobstwiesen zu unschlagbar wichtigen Lebensräumen für viele Tierarten und zu Hotspots der Biodiversität. Ihre Schönheit prägt unser Landschaftsbild. An diesem Nachmittag wollen wir Ihnen die Streuobstwiesen mit ihren Bewohnern näherbringen. Gerne Picknickdecke und Vesper mitbringen!
Möchtest du dich gerne aktiv für die Natur einsetzen und dich bei der Aufwertung vielversprechender Lebensräume in der Nordwest-Schweiz, dem grenznahen Elsass oder Südbaden einbringen? Möchtest Du mehr über die Lebensraumansprüche vieler Tierarten der offenen Landschaft erfahren und wie Du sie aktiv fördern kannst?
Im Rahmen des "Trinationalen BirdLife-Programms Steinkauz und Obstwiesen" wird Kulturland ökologisch aufgewertet, um Steinkauz, Wiedehopf, Gartenrotschwanz, Zauneidechse und weitere Obstgartenbewohner zu fördern. In diesem Kurs lernst du die Landschaft aus den Augen dieser Tierarten kennen. Du wirst befähigt, selbstständig Flächen mit Potenzial zu erkennen und erfährst, wie Aufwertungsmassnahmen geplant und umgesetzt werden.
Unter der Rubrik Downloads können Sie ab sofort unseren Jahresbericht 2022 herunterladen.
Vivien von Königslöw gibt am Sonntag, 17. Juli im Rahmen des 1250-jährigen Jubiläums der Gemeinde Fischingen eine Wildbienenführung am Läufelberg. So wird sie beispielsweise auf die Wildbienen mit den exotischen Namen Ziest-Schlürfbiene oder Gallen-Mauerbiene eingehen. Bei diesen ist der Name Programm: Die Ziest-Schlürfbiene schlürft für Pollen und Nektar am liebsten am aufrechten Ziest und die Gallen-Mauerbiene baut ihre Nester vor allem in Blatt-Gallen von Bäumen. Beide gehören zu den über 580 Wildbienenarten in Deutschland. Die meisten dieser Arten leben – anders als die Honigbiene – solitär: Jedes Weibchen legt eigene Nester an, je nach Art größtenteils im Boden, aber auch oberirdisch, zum Beispiel in Pflanzenstengeln. Treffpunkt: 17. Juli 2022 um 16 Uhr am Wachthüsli, Dorfstraße 31b, Fischingen. Die Führung ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.
Das Regierungspräsidium Freiburg, Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege - sucht für Landschaftspflegemaßnahmen im gesamten Regierungsbezirk Freiburg für die kommenden Jahre mögliche Auftragnehmer mit praktischen Erfahrungen, speziellen Geräten und/oder Weidetieren.
Die Pflegeflächen besitzen z.T. schwierige Gelände-gegebenheiten (Steillage, Unebenheiten, feuchte bis sehr nasse Bodenverhältnisse, kleinparzelliert). Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den u. a. Dokumenten. Interessierte können sich bis zum 23. Dezember 2021 beim Regierungspräsidum Freiburg, Abt. 5 Verfahrensmanagement unter abt5.verfahrensmanagement@rpf.bwl.de melden.
Im Jahr 2021 werden im Landkreis Lörrach die Biotope und FFH-Mähwiesen kartiert.
Die Kartierungen werden im Landkreis Lörrach in der Vegetationsperiode 2021 und teilweise auch 2022 stattfinden und zwar im gesamten Gemeindegebiet außerhalb des geschlossenen Siedlungsbereiches, des Waldes und der Verkehrsflächen. Auftraggeber ist die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Sie beauftragt fachlich geeignete Kartiererinnen und Kartierer, die zudem für die komplexe Aufgabe umfassend geschult und betreut werden.
Die bei der Kartierung gesammelten Informationen dienen dem Schutz wertvoller Flächen und werden beispielsweise bei der Landschaftsplanung, bei der Beurteilung von Eingriffen und als Förderkulisse der Landwirtschaft verwendet. Die Daten sind aber nicht nur Arbeitsgrundlage für die Verwaltung, sondern stehen nutzerfreundlich aufbereitet auch den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Fachöffentlichkeit zur Verfügung – beispielsweise über den Daten- und Kartendienst der LUBW (https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/).
Gesetzliche Grundlage für die Offenland-Biotopkartierung ist das Naturschutzgesetz (NatSchG) des Landes Baden-Württemberg, das eine regelmäßige Aktualisierung der nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 33 NatSchG gesetzlich geschützten Biotope vorsieht. Eine weitere gesetzliche Grundlage ist die Europäische Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie). Ebenfalls erhoben werden FFH-Mähwiesen, die nicht zu den gesetzlich geschützten Biotopen gehören, aber durch die FFH-Richtlinie geschützt sind.
Im Rahmen der Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragten der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 NatSchG). Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümern oder Bewirtschaftern findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können bei Informationsveranstaltungen im Gelände zu Beginn der Kartierungen einen Einblick in die Offenland-Biotopkartierung gewinnen. Bei diesen Terminen stellt die LUBW zunächst Hintergründe und Vorgehensweise bei der Kartierung vor. Vertreterinnen und Vertreter der beauftragten Kartierbüros zeigen anschließend beispielhaft, wie die Kartierung konkreter Flächen im Gelände abläuft. Inwieweit Infoveranstaltungen im Frühjahr 2021 stattfinden können, hängt von den weiteren Entwicklungen der Corona-Pandemie ab. Ort und Datum werden ggf. rechtzeitig bekanntgegeben.
Derzeit läuft die Vergabe der Kartieraufträge im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung. Für welche Gemeinden ein Kartierauftrag erfolgen kann, hängt von den Ergebnissen der Ausschreibung ab. Die beteiligten Gemeinden werden rechtzeitig informiert. Diese Information sowie ggf. die Termine der geplanten Informationsveranstaltungen und aktuelle Hinweise dazu können Sie anschließend der Gemeindemitteilung Ihrer Gemeinde oder der Tagespresse entnehmen.
Weitere Informationen zur Offenland-Biotopkartierung finden Sie im Internet unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/offenland-biotopkartierung
oder
über das OBK-Team der LUBW unter offenlandbiotopkartierung@lubw.bwl.de
Mit der Handreichung „Extensives Grünland – Beihilfefähigkeit und Abgrenzung der Bruttofläche“ liegt nun ein umfassendes Dokument zu den wesentlichen Kriterien zur Gewährung von Flächenbeihilfen für besondere Lebensräume vor. Die Handreichung richtet sich in erster Linie an die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von extensiven Grünlandflächen und soll sie bei der Bewertung ihrer Flächen unterstützen. Daneben soll die Handreichung auch für alle anderen Betroffenen zu einem besseren Verständnis der „Bruttofläche“ und der „Beihilfefähigkeit“ beitragen.
03.12.2024 | 18 Uhr | - | Landratsamt Lörrach, Palmstr. 3 |
07.04.2025 | 17 Uhr | - | online | |
18.09.2025 | 17:30 | mit Fachbeirat | tba |
02.12.2025 | 18 Uhr | - | Landratsamt Lörrach, Palmstr. 3 |