Der Japankäfers ist ein gefährlicher Schädling, als Raupen schädigen diese vor allem Wiesen- und Rasenflächen durch Wurzelfraß. Die erwachsenen Käfer fressen an Blättern, Blüten und Früchten von über 300 verschiedenen Pflanzenarten, darunter Zier-, Obst- und Kulturpflanzen. An den Pflanzen bleiben oft nur die Gerippe der Blätter zurück. Betroffen sind unter anderem Beeren, Obstbäume, Weinreben oder Mais, aber auch Rosen und Bäume wie Ahorn, Buche oder Eiche. Durch den Fraß werden die Pflanzen stark geschwächt oder sterben ab.
Für den Japankäfer gilt aktuell eine Meldepflicht.
Wenn Sie einen verdächtigen Käfer entdeckt haben, fangen und fotografieren Sie den Käfer. Melden Sie den Fund mit Fotos unter unter www.loerrach-landkreis.de/japankaefer
Dienstag, 24. September, 14:30 Uhr
Arbeitseinsatz in Schönenberg
Wer keine Lust auf Fitnessstudio hat und gerne mal selber erfahren will, was die Landwirte und Landwirtinnen in den Hängen des Schwarzwaldes leisten, ist herzlich zu einem Arbeitseinsatz in Schönenberg eingeladen. Gemeinsam mit Mitarbeitenden der Unteren Naturschutzbehörde und der Unteren Landwirtschaftsbehörde des Landkreises Lörrach sowie mit dem LEV Lörrach e.V. wollen wir GehölzJungwuchs aus einem Weidfeld zurückdrängen. Mit der Aktion können Lebensräume für Singvögel, wie Ringdrossel und Heidelerche erhalten werden und typische Offenlandarten der mageren Weidfelder, wie beispielsweise der Flügelginster, finden weiterhin geeignete Wuchsbedingungen vor. Das Engagement der Teilnehmenden wird mit einem kleinen Vesper und Wissenswertem rund um das Thema Weidfeld im Schwarzwald belohnt.
Anmeldung bis zum 22.09. an: amandine.tupin@ bund.net
Treffpunkt: 47°47‘53.5“N 7°52‘00.5“E,
Fahrgemeinschaften nach Anmeldung möglich
Werkzeug und Handschuhe wenn möglich mitbringen
Wo?
Wann?
Anreise:
ÖPNV:
Auto:
Letzberg, oberhalb Schönau, Koordinaten: 47°47'27.4"N 7°53'37.2"E
Samstag, 08.06.24 zwischen 11:00 und 16:30 Uhr
von der Haltestelle von Schönau, Zentrum gehts ca. 20 Minuten zu Fuß weiter
Parkmöglichkeit vorhanden.
Koordinaten: 47°47'27.4"N 7°53'37.2"E
Willkommen zum Tag des Streuobstes!
muss witterungsbedingt leider entfallen...
Wann? Freitag, 26. April 2024 ab 15:00 Uhr
Wo? Auf der Streuobstwiese oberhalb Bettinger Straße/Buchsweg (ausgeschildert) in Grenzach
Hochstämmige Obstbäume auf einer bunten Wiese – diese Kombi macht Streuobstwiesen zu unschlagbar wichtigen Lebensräumen für viele Tierarten und zu Hotspots der Biodiversität. Ihre Schönheit prägt unser Landschaftsbild. An diesem Nachmittag wollen wir Ihnen die Streuobstwiesen mit ihren Bewohnern näherbringen. Gerne Picknickdecke und Vesper mitbringen!
Möchtest du dich gerne aktiv für die Natur einsetzen und dich bei der Aufwertung vielversprechender Lebensräume in der Nordwest-Schweiz, dem grenznahen Elsass oder Südbaden einbringen? Möchtest Du mehr über die Lebensraumansprüche vieler Tierarten der offenen Landschaft erfahren und wie Du sie aktiv fördern kannst?
Im Rahmen des "Trinationalen BirdLife-Programms Steinkauz und Obstwiesen" wird Kulturland ökologisch aufgewertet, um Steinkauz, Wiedehopf, Gartenrotschwanz, Zauneidechse und weitere Obstgartenbewohner zu fördern. In diesem Kurs lernst du die Landschaft aus den Augen dieser Tierarten kennen. Du wirst befähigt, selbstständig Flächen mit Potenzial zu erkennen und erfährst, wie Aufwertungsmassnahmen geplant und umgesetzt werden.
Unter der Rubrik Downloads können Sie ab sofort unseren Jahresbericht 2022 herunterladen.
Vivien von Königslöw gibt am Sonntag, 17. Juli im Rahmen des 1250-jährigen Jubiläums der Gemeinde Fischingen eine Wildbienenführung am Läufelberg. So wird sie beispielsweise auf die Wildbienen mit den exotischen Namen Ziest-Schlürfbiene oder Gallen-Mauerbiene eingehen. Bei diesen ist der Name Programm: Die Ziest-Schlürfbiene schlürft für Pollen und Nektar am liebsten am aufrechten Ziest und die Gallen-Mauerbiene baut ihre Nester vor allem in Blatt-Gallen von Bäumen. Beide gehören zu den über 580 Wildbienenarten in Deutschland. Die meisten dieser Arten leben – anders als die Honigbiene – solitär: Jedes Weibchen legt eigene Nester an, je nach Art größtenteils im Boden, aber auch oberirdisch, zum Beispiel in Pflanzenstengeln. Treffpunkt: 17. Juli 2022 um 16 Uhr am Wachthüsli, Dorfstraße 31b, Fischingen. Die Führung ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.
Das Regierungspräsidium Freiburg, Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege - sucht für Landschaftspflegemaßnahmen im gesamten Regierungsbezirk Freiburg für die kommenden Jahre mögliche Auftragnehmer mit praktischen Erfahrungen, speziellen Geräten und/oder Weidetieren.
Die Pflegeflächen besitzen z.T. schwierige Gelände-gegebenheiten (Steillage, Unebenheiten, feuchte bis sehr nasse Bodenverhältnisse, kleinparzelliert). Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den u. a. Dokumenten. Interessierte können sich bis zum 23. Dezember 2021 beim Regierungspräsidum Freiburg, Abt. 5 Verfahrensmanagement unter abt5.verfahrensmanagement@rpf.bwl.de melden.
Im Jahr 2021 werden im Landkreis Lörrach die Biotope und FFH-Mähwiesen kartiert.
Die Kartierungen werden im Landkreis Lörrach in der Vegetationsperiode 2021 und teilweise auch 2022 stattfinden und zwar im gesamten Gemeindegebiet außerhalb des geschlossenen Siedlungsbereiches, des Waldes und der Verkehrsflächen. Auftraggeber ist die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Sie beauftragt fachlich geeignete Kartiererinnen und Kartierer, die zudem für die komplexe Aufgabe umfassend geschult und betreut werden.
Die bei der Kartierung gesammelten Informationen dienen dem Schutz wertvoller Flächen und werden beispielsweise bei der Landschaftsplanung, bei der Beurteilung von Eingriffen und als Förderkulisse der Landwirtschaft verwendet. Die Daten sind aber nicht nur Arbeitsgrundlage für die Verwaltung, sondern stehen nutzerfreundlich aufbereitet auch den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Fachöffentlichkeit zur Verfügung – beispielsweise über den Daten- und Kartendienst der LUBW (https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/).
Gesetzliche Grundlage für die Offenland-Biotopkartierung ist das Naturschutzgesetz (NatSchG) des Landes Baden-Württemberg, das eine regelmäßige Aktualisierung der nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 33 NatSchG gesetzlich geschützten Biotope vorsieht. Eine weitere gesetzliche Grundlage ist die Europäische Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie). Ebenfalls erhoben werden FFH-Mähwiesen, die nicht zu den gesetzlich geschützten Biotopen gehören, aber durch die FFH-Richtlinie geschützt sind.
Im Rahmen der Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragten der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 NatSchG). Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümern oder Bewirtschaftern findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können bei Informationsveranstaltungen im Gelände zu Beginn der Kartierungen einen Einblick in die Offenland-Biotopkartierung gewinnen. Bei diesen Terminen stellt die LUBW zunächst Hintergründe und Vorgehensweise bei der Kartierung vor. Vertreterinnen und Vertreter der beauftragten Kartierbüros zeigen anschließend beispielhaft, wie die Kartierung konkreter Flächen im Gelände abläuft. Inwieweit Infoveranstaltungen im Frühjahr 2021 stattfinden können, hängt von den weiteren Entwicklungen der Corona-Pandemie ab. Ort und Datum werden ggf. rechtzeitig bekanntgegeben.
Derzeit läuft die Vergabe der Kartieraufträge im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung. Für welche Gemeinden ein Kartierauftrag erfolgen kann, hängt von den Ergebnissen der Ausschreibung ab. Die beteiligten Gemeinden werden rechtzeitig informiert. Diese Information sowie ggf. die Termine der geplanten Informationsveranstaltungen und aktuelle Hinweise dazu können Sie anschließend der Gemeindemitteilung Ihrer Gemeinde oder der Tagespresse entnehmen.
Weitere Informationen zur Offenland-Biotopkartierung finden Sie im Internet unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/offenland-biotopkartierung
oder
über das OBK-Team der LUBW unter offenlandbiotopkartierung@lubw.bwl.de
Mit der Handreichung „Extensives Grünland – Beihilfefähigkeit und Abgrenzung der Bruttofläche“ liegt nun ein umfassendes Dokument zu den wesentlichen Kriterien zur Gewährung von Flächenbeihilfen für besondere Lebensräume vor. Die Handreichung richtet sich in erster Linie an die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von extensiven Grünlandflächen und soll sie bei der Bewertung ihrer Flächen unterstützen. Daneben soll die Handreichung auch für alle anderen Betroffenen zu einem besseren Verständnis der „Bruttofläche“ und der „Beihilfefähigkeit“ beitragen.
15.04.2024 | 17 Uhr | - | tba | |
19.09.2024 | 17 Uhr | mit Fachbeirat | tba |
03.12.2024 | 18 Uhr | - | Landratsamt Lörrach, Palmstr. 3 |