Dieses Jahr bleibt die Geschäftsstelle des LEV Lörrach e. V. zwischen 14.08.23 und 25.08.23 geschlossen. Ab dem 28.08.23 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Wir wünschen Ihnen allen einen schönen Sommer!
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Vivien von Königslöw gibt am Sonntag, 17. Juli im Rahmen des 1250-jährigen Jubiläums der Gemeinde Fischingen eine Wildbienenführung am Läufelberg. So wird sie beispielsweise auf die Wildbienen mit den exotischen Namen Ziest-Schlürfbiene oder Gallen-Mauerbiene eingehen. Bei diesen ist der Name Programm: Die Ziest-Schlürfbiene schlürft für Pollen und Nektar am liebsten am aufrechten Ziest und die Gallen-Mauerbiene baut ihre Nester vor allem in Blatt-Gallen von Bäumen. Beide gehören zu den über 580 Wildbienenarten in Deutschland. Die meisten dieser Arten leben – anders als die Honigbiene – solitär: Jedes Weibchen legt eigene Nester an, je nach Art größtenteils im Boden, aber auch oberirdisch, zum Beispiel in Pflanzenstengeln. Treffpunkt: 17. Juli 2022 um 16 Uhr am Wachthüsli, Dorfstraße 31b, Fischingen. Die Führung ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.
Das Regierungspräsidium Freiburg, Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege - sucht für Landschaftspflegemaßnahmen im gesamten Regierungsbezirk Freiburg für die kommenden Jahre mögliche Auftragnehmer mit praktischen Erfahrungen, speziellen Geräten und/oder Weidetieren.
Die Pflegeflächen besitzen z.T. schwierige Gelände-gegebenheiten (Steillage, Unebenheiten, feuchte bis sehr nasse Bodenverhältnisse, kleinparzelliert). Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den u. a. Dokumenten. Interessierte können sich bis zum 23. Dezember 2021 beim Regierungspräsidum Freiburg, Abt. 5 Verfahrensmanagement unter abt5.verfahrensmanagement@rpf.bwl.de melden.
Im Jahr 2021 werden im Landkreis Lörrach die Biotope und FFH-Mähwiesen kartiert.
Die Kartierungen werden im Landkreis Lörrach in der Vegetationsperiode 2021 und teilweise auch 2022 stattfinden und zwar im gesamten Gemeindegebiet außerhalb des geschlossenen Siedlungsbereiches, des Waldes und der Verkehrsflächen. Auftraggeber ist die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Sie beauftragt fachlich geeignete Kartiererinnen und Kartierer, die zudem für die komplexe Aufgabe umfassend geschult und betreut werden.
Die bei der Kartierung gesammelten Informationen dienen dem Schutz wertvoller Flächen und werden beispielsweise bei der Landschaftsplanung, bei der Beurteilung von Eingriffen und als Förderkulisse der Landwirtschaft verwendet. Die Daten sind aber nicht nur Arbeitsgrundlage für die Verwaltung, sondern stehen nutzerfreundlich aufbereitet auch den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Fachöffentlichkeit zur Verfügung – beispielsweise über den Daten- und Kartendienst der LUBW (https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/).
Gesetzliche Grundlage für die Offenland-Biotopkartierung ist das Naturschutzgesetz (NatSchG) des Landes Baden-Württemberg, das eine regelmäßige Aktualisierung der nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 33 NatSchG gesetzlich geschützten Biotope vorsieht. Eine weitere gesetzliche Grundlage ist die Europäische Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie). Ebenfalls erhoben werden FFH-Mähwiesen, die nicht zu den gesetzlich geschützten Biotopen gehören, aber durch die FFH-Richtlinie geschützt sind.
Im Rahmen der Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragten der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 NatSchG). Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümern oder Bewirtschaftern findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können bei Informationsveranstaltungen im Gelände zu Beginn der Kartierungen einen Einblick in die Offenland-Biotopkartierung gewinnen. Bei diesen Terminen stellt die LUBW zunächst Hintergründe und Vorgehensweise bei der Kartierung vor. Vertreterinnen und Vertreter der beauftragten Kartierbüros zeigen anschließend beispielhaft, wie die Kartierung konkreter Flächen im Gelände abläuft. Inwieweit Infoveranstaltungen im Frühjahr 2021 stattfinden können, hängt von den weiteren Entwicklungen der Corona-Pandemie ab. Ort und Datum werden ggf. rechtzeitig bekanntgegeben.
Derzeit läuft die Vergabe der Kartieraufträge im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung. Für welche Gemeinden ein Kartierauftrag erfolgen kann, hängt von den Ergebnissen der Ausschreibung ab. Die beteiligten Gemeinden werden rechtzeitig informiert. Diese Information sowie ggf. die Termine der geplanten Informationsveranstaltungen und aktuelle Hinweise dazu können Sie anschließend der Gemeindemitteilung Ihrer Gemeinde oder der Tagespresse entnehmen.
Weitere Informationen zur Offenland-Biotopkartierung finden Sie im Internet unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/offenland-biotopkartierung
oder
über das OBK-Team der LUBW unter offenlandbiotopkartierung@lubw.bwl.de
Mit der Handreichung „Extensives Grünland – Beihilfefähigkeit und Abgrenzung der Bruttofläche“ liegt nun ein umfassendes Dokument zu den wesentlichen Kriterien zur Gewährung von Flächenbeihilfen für besondere Lebensräume vor. Die Handreichung richtet sich in erster Linie an die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von extensiven Grünlandflächen und soll sie bei der Bewertung ihrer Flächen unterstützen. Daneben soll die Handreichung auch für alle anderen Betroffenen zu einem besseren Verständnis der „Bruttofläche“ und der „Beihilfefähigkeit“ beitragen.
24.04.2023 | 17 Uhr | - | tba | |
19.09.2023 | 17 Uhr | mit Fachbeirat | tba |
05.12.2023 | 17 Uhr | - | Landratsamt Lörrach, Palmstr. 3 |