Aktuell


Aktion: Weihnachtsbäume vom Weidfeld                                                              01.12.2023


Praxiskurs: Lebensräume schaffen für Steinkauz & Co!                                    28.11.2023

Ein Angebot von Partnerorganisationen des LEV Lörrach e. V.

Möchtest du dich gerne aktiv für die Natur einsetzen und dich bei der Aufwertung vielversprechender Lebensräume in der Nordwest-Schweiz, dem grenznahen Elsass oder Südbaden einbringen? Möchtest Du mehr über die Lebensraumansprüche vieler Tierarten der offenen Landschaft erfahren und wie Du sie aktiv fördern kannst?

 

Im Rahmen des "Trinationalen BirdLife-Programms Steinkauz und Obstwiesen" wird Kulturland ökologisch aufgewertet, um Steinkauz, Wiedehopf, Gartenrotschwanz, Zauneidechse und weitere Obstgartenbewohner zu fördern. In diesem Kurs lernst du die Landschaft aus den Augen dieser Tierarten kennen. Du wirst befähigt, selbstständig Flächen mit Potenzial zu erkennen und erfährst, wie Aufwertungsmassnahmen geplant und umgesetzt werden.

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Praxiskurs Lebensräume schaffen
Ausschreibung_Praxiskurs zweisprachig231
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Unsere Außenstelle in Schönau im Schwarzwald wurde geschlossen!


Jahresbericht 2022 ab sofort zum Download verfügbar                                        26.05.23

Unter der Rubrik Downloads können Sie ab sofort unseren Jahresbericht 2022 herunterladen.


Streuobst-Verwertungsmöglichkeiten 2022                                                              07.09.22

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Verwertung von Mostobst im Landkreis Lörrach 2022
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Wildbienenführung am Läufelberg!                                                                             17.07.22

Vivien von Königslöw gibt am Sonntag, 17. Juli im Rahmen des 1250-jährigen Jubiläums der Gemeinde Fischingen eine Wildbienenführung am Läufelberg. So wird sie beispielsweise auf die Wildbienen mit den exotischen Namen Ziest-Schlürfbiene oder Gallen-Mauerbiene eingehen. Bei diesen ist der Name Programm: Die Ziest-Schlürfbiene schlürft für Pollen und Nektar am liebsten am aufrechten Ziest und die Gallen-Mauerbiene baut ihre Nester vor allem in Blatt-Gallen von Bäumen. Beide gehören zu den über 580 Wildbienenarten in Deutschland. Die meisten dieser Arten leben – anders als die Honigbiene – solitär: Jedes Weibchen legt eigene Nester an, je nach Art größtenteils im Boden, aber auch oberirdisch, zum Beispiel in Pflanzenstengeln. Treffpunkt: 17. Juli 2022 um 16 Uhr am Wachthüsli, Dorfstraße 31b, Fischingen. Die Führung ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.


Markterkundung für Landschaftspflegemaßnahmen im RP Freiburg

Das Regierungspräsidium Freiburg, Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege - sucht für Landschaftspflegemaßnahmen im gesamten Regierungsbezirk Freiburg für die kommenden Jahre mögliche Auftragnehmer mit praktischen Erfahrungen, speziellen Geräten und/oder Weidetieren.

Die Pflegeflächen besitzen z.T. schwierige Gelände-gegebenheiten (Steillage, Unebenheiten, feuchte bis sehr nasse Bodenverhältnisse, kleinparzelliert). Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den u. a. Dokumenten. Interessierte können sich bis zum 23. Dezember 2021 beim Regierungspräsidum Freiburg, Abt. 5 Verfahrensmanagement unter abt5.verfahrensmanagement@rpf.bwl.de melden.

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Bekanntmachung Landschaftspflegemaßnahmen im RP Freiburg
Bekanntmachung Pflegemaßnahmen im Regier
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Offenland-Biotopkartierung: Geschützte Lebensräume werden erfasst!    28.01.2021

Im Jahr 2021 werden im Landkreis Lörrach die Biotope und FFH-Mähwiesen kartiert.

Die Kartierungen werden im Landkreis Lörrach in der Vegetationsperiode 2021 und teilweise auch 2022 stattfinden und zwar im gesamten Gemeindegebiet außerhalb des geschlossenen Siedlungsbereiches, des Waldes und der Verkehrsflächen. Auftraggeber ist die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Sie beauftragt fachlich geeignete Kartiererinnen und Kartierer, die zudem für die komplexe Aufgabe umfassend geschult und betreut werden.

 

Die bei der Kartierung gesammelten Informationen dienen dem Schutz wertvoller Flächen und werden beispielsweise bei der Landschaftsplanung, bei der Beurteilung von Eingriffen und als Förderkulisse der Landwirtschaft verwendet. Die Daten sind aber nicht nur Arbeitsgrundlage für die Verwaltung, sondern stehen nutzerfreundlich aufbereitet auch den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Fachöffentlichkeit zur Verfügung – beispielsweise über den Daten- und Kartendienst der LUBW (https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/).

 

Gesetzliche Grundlage für die Offenland-Biotopkartierung ist das Naturschutzgesetz (NatSchG) des Landes Baden-Württemberg, das eine regelmäßige Aktualisierung der nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 33 NatSchG gesetzlich geschützten Biotope vorsieht. Eine weitere gesetzliche Grundlage ist die Europäische Richtlinie zur Erhaltung der natürli­chen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie). Ebenfalls erhoben werden FFH-Mähwiesen, die nicht zu den gesetzlich geschützten Biotopen gehören, aber durch die FFH-Richtlinie geschützt sind.

 

Im Rahmen der Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragten der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 NatSchG). Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümern oder Bewirtschaftern findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen.

 

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können bei Informationsveranstaltungen im Gelände zu Beginn der Kartierungen einen Einblick in die Offenland-Biotopkartierung gewinnen. Bei diesen Terminen stellt die LUBW zunächst Hintergründe und Vorgehensweise bei der Kartierung vor. Vertreterinnen und Vertreter der beauftragten Kartierbüros zeigen anschließend beispielhaft, wie die Kartierung konkreter Flächen im Gelände abläuft. Inwieweit Infoveranstaltungen im Frühjahr 2021 stattfinden können, hängt von den weiteren Entwicklungen der Corona-Pandemie ab. Ort und Datum werden ggf. rechtzeitig bekanntgegeben.

 

Derzeit läuft die Vergabe der Kartieraufträge im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung. Für welche Gemeinden ein Kartierauftrag erfolgen kann, hängt von den Ergebnissen der Ausschreibung ab. Die beteiligten Gemeinden werden rechtzeitig informiert. Diese Information sowie ggf. die Termine der geplanten Informationsveranstaltungen und aktuelle Hinweise dazu können Sie anschließend der Gemeindemitteilung Ihrer Gemeinde oder der Tagespresse entnehmen.

 

Weitere Informationen zur  Offenland-Biotopkartierung finden Sie im Internet unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/offenland-biotopkartierung
oder über das OBK-Team der LUBW unter offenlandbiotopkartierung@lubw.bwl.de

 

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Infoflyer Offenland-Biotopkartierung
Infoflyer_Offenland-Biotopkartierung.pdf
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Extensives Grünland - Beihilfefähigkeit und Abgrenzung der Bruttofläche     21.08.20

Mit der Handreichung „Extensives Grünland – Beihilfefähigkeit und Abgrenzung der Bruttofläche“ liegt nun ein umfassendes Dokument zu den wesentlichen Kriterien zur Gewährung von Flächenbeihilfen für besondere Lebensräume vor. Die Handreichung richtet sich in erster Linie an die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von extensiven Grünlandflächen und soll sie bei der Bewertung ihrer Flächen unterstützen. Daneben soll die Handreichung auch für alle anderen Betroffenen zu einem besseren Verständnis der „Bruttofläche“ und der „Beihilfefähigkeit“ beitragen.


Termine 2023 und 2024


Mitgliederversammlung 2023

 05.12.2023   18 Uhr   - Landratsamt Lörrach, Palmstr. 3

Vorstandssitzungen 2024

 15.04.2024 17 Uhr - tba
19.09.2024 17 Uhr mit Fachbeirat tba

Mitgliederversammlung 2024

 03.12.2024   18 Uhr   - Landratsamt Lörrach, Palmstr. 3